HessenSG4: RechtHES-HE4-318-2023

In welchen der nachfolgend aufgeführten Behältnisse ist die Aufbewahrung von bis zu 6 erlaubnispflichtiger Kurzwaffen zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder 1.

  • A)in einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A.
  • B)in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder 1.
  • C)in einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.

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