HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-374-2023

In welchen Fällen ist beim Schwarzwild die Trichinenuntersuchung erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig sind: auch bei einer nur teilweisen Nutzung durch Verzehr des Stückes ist eine Untersuchung erforderlich und Stücke, die nicht verwertet werden (z.B. zu geringes Gewicht), brauchen einer Trichinenuntersuchung nicht zugeführt werden.

  • A)sofern das Stück im eigenen Haushalt verwertet wird, ist eine Trichinenuntersuchung nicht erforderlich
  • B)eine Trichinenuntersuchung ist nur bei zu veräußernden Stücken erforderlich
  • C)auch bei einer nur teilweisen Nutzung durch Verzehr des Stückes ist eine Untersuchung erforderlich
  • D)wenn das gesamte Stück ausnahmslos durch Kochen oder Braten verwertet wird, ist eine Trichinenuntersuchung nicht erforderlich
  • E)Stücke, die nicht verwertet werden (z.B. zu geringes Gewicht), brauchen einer Trichinenuntersuchung nicht zugeführt werden

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