HessenSG4: RechtHES-HE4-153-2023

In welchen Zeiträumen darf in Hessen die Jagd auf Rot-Schmalspießer ausgeübt werden?

Kurze Antwort

In Hessen darf die Jagd auf Rot-Schmalspießer vom 1. April bis 31. Mai sowie vom 1. August bis 31. Januar ausgeübt werden.

  • A)1. April bis 31. Mai
  • B)1. August bis 31. Januar
  • C)1. September bis 28. Februar
Erklärung

Für Rot-Schmalspießer gelten zwei getrennte Jagdzeitabschnitte. Vom 1. Juni bis 31. Juli sowie vom 1. Februar bis 31. März besteht Schonzeit.

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