Kurze Antwort
In Hessen darf die Jagd auf Rot-Schmalspießer vom 1. April bis 31. Mai sowie vom 1. August bis 31. Januar ausgeübt werden.
Für Rot-Schmalspießer gelten zwei getrennte Jagdzeitabschnitte. Vom 1. Juni bis 31. Juli sowie vom 1. Februar bis 31. März besteht Schonzeit.
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