HessenSG4: RechtHES-HE4-416-2023

In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?

Kurze Antwort

Das Halten von heimischen Greifen und Falken ist verbindlich in der Bundeswildschutzverordnung geregelt.

  • A)Bundesjagdgesetz
  • B)Bundesartenschutzverordnung
  • C)Bundeswildschutzverordnung
Erklärung

Die BWildSchV enthält spezielle Vorschriften zur Haltung von Greifvögeln (Anlage 4). BJagdG und BArtSchV regeln Jagdrecht bzw. Artenschutz allgemein, nicht die konkreten Haltungsbestimmungen.

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