Kurze Antwort
Das Halten von heimischen Greifen und Falken ist verbindlich in der Bundeswildschutzverordnung geregelt.
Die BWildSchV enthält spezielle Vorschriften zur Haltung von Greifvögeln (Anlage 4). BJagdG und BArtSchV regeln Jagdrecht bzw. Artenschutz allgemein, nicht die konkreten Haltungsbestimmungen.
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