HessenSG4: RechtHES-HE4-350-2023

Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie einen Drilling auf Dauer erwerben?

Kurze Antwort

Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins müssen die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung des dauerhaft erworbenen Drillings innerhalb von zwei Wochen beantragen.

  • A)innerhalb einer Woche
  • B)innerhalb von zwei Wochen
  • C)innerhalb eines Monats
Erklärung

Der Erwerb einer Langwaffe ist binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei ist die Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorzulegen oder deren Ausstellung zu beantragen.

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