Kurze Antwort
Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins müssen die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung des dauerhaft erworbenen Drillings innerhalb von zwei Wochen beantragen.
Der Erwerb einer Langwaffe ist binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei ist die Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorzulegen oder deren Ausstellung zu beantragen.
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