HessenSG4: RechtHES-HE4-311-2023

Ist das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird.

  • A)nur mit Waffenschein.
  • B)ja, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird.
  • C)ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird.

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