HessenSG4: RechtHES-HE4-267-2023

Ist der Erbe einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Ja, der Erbe einer Schusswaffe ist Erwerber im Sinne des Waffengesetzes.

  • A)ja.
  • B)nein.
  • C)nur, wenn im Testament dem Erben zugesprochen wird.
Erklärung

Erwerber ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe erlangt. Das trifft auch auf einen Erben zu.

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