HessenSG4: RechtHES-HE4-266-2023

Ist der Finder einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Ja, der Finder einer Schusswaffe ist Erwerber im Sinne des Waffengesetzes.

  • A)ja.
  • B)nein.
  • C)nur, wenn der Eigentümer nicht feststellbar ist.
Erklärung

Als Erwerb gilt das Erlangen der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe. Diese tatsächliche Gewalt erlangt auch, wer eine Schusswaffe findet.

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