Kurze Antwort
Nein, der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht als Schütze an einer Treibjagd teilnehmen.
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson. Eine Treibjagd ist eine Gesellschaftsjagd, an der Jugendjagdscheininhaber nicht teilnehmen dürfen.
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