HessenSG4: RechtHES-HE4-96-2023

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?

Kurze Antwort

Nein, der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht als Schütze an einer Treibjagd teilnehmen.

  • A)ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
  • B)ja, ohne besondere Erlaubnis
  • C)nein
Erklärung

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson. Eine Treibjagd ist eine Gesellschaftsjagd, an der Jugendjagdscheininhaber nicht teilnehmen dürfen.

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