HessenSG4: RechtHES-HE4-317-2023

Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja.
  • B)nein.

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