HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-386-2023

Ist die Schweinepest oder ihr Verdacht anzeigepflichtig und bei wem geschieht dieses?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei dem zuständigen Veterinäramt.

  • A)der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei dem zuständigen Veterinäramt
  • B)nur die Feststellung ist anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt
  • C)der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Polizei

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