HessenSG4: RechtHES-HE4-440-2023

Ist die Verwendung eines mit der Waffe verbundenen Wärmebildgeräts in Hessen für die Jagdausübung auf Schwarzwild erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, in Verbindung als Vorsatz- bzw. Aufsatzgerät für die Zieleinrichtung, sofern es nicht zusätzliche Lichtquellen (z.B. Infrarotheller) verwendet.

  • A)nein
  • B)nur bei der Jagd auf Schwarzwild im Feld
  • C)ja, in Verbindung als Vorsatz- bzw. Aufsatzgerät für die Zieleinrichtung, sofern es nicht zusätzliche Lichtquellen (z.B. Infrarotheller) verwendet.

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