HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-454-2023

Ist es sinnvoll, bei einem nicht in Jägerhände abzugebenden Welpen die Rute teilzuamputieren?

Kurze Antwort

Richtig ist: diese Teilamputation ist verboten, weil die vorgesehene Nutzung diesen Eingriff nicht rechtfertigt.

  • A)diese Teilamputation ist verboten, weil die vorgesehene Nutzung diesen Eingriff nicht rechtfertigt
  • B)um das Erscheinungsbild der Rasse nicht zu verändern, ist eine Teilamputation erlaubt
  • C)die Teilamputation ist gerechtfertigt, damit der Hund der entsprechenden Rasse leicht zugeordnet werden kann

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