HessenSG4: RechtHES-HE4-341-2023

Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, sofern eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis besteht.

  • A)nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
  • B)ja, sofern eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis besteht.
  • C)nein, die des Hauseigentümers reicht aus.

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