HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-361-2023

Kann das Wildbret eines mit Kleinen Lungenwürmern befallenen nicht abgekommenen Stückes Wild verwertet werden und besteht eine Anzeigepflicht dieser Krankheit?

Kurze Antwort

Richtig ist: bei keinem übermäßigen Befall ist bis auf die Lunge das ganze Stück verwertbar, eine Anzeigepflicht besteht nicht.

  • A)das Wildbrett ist bis auf die Lunge verwertbar, es besteht eine Anzeigepflicht der Krankheit
  • B)das Wildbrett ist nicht verwertbar, es besteht eine Anzeigepflicht
  • C)bei keinem übermäßigen Befall ist bis auf die Lunge das ganze Stück verwertbar, eine Anzeigepflicht besteht nicht

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