HessenSG4: RechtHES-HE4-374-2023

Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte

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