HessenSG4: RechtHES-HE4-326-2023

Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, aus begründetem Anlass.

  • A)nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.
  • B)ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.
  • C)ja, aus begründetem Anlass.

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