HessenSG4: RechtHES-HE4-474-2023

Kann eine Waffenbesitzkarte auch einem Schützenverein erteilt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.

  • A)ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.
  • B)nein.
  • C)ja, jedem Verein.

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