HessenSG3: WaffenHES-HE3-18-2023

Mit welchen Gegenständen ist der Umgang verboten?

Kurze Antwort

Der Umgang mit an Schusswaffen montierten Zielscheinwerfern und Infrarot-Nachtzielgeräten ist verboten.

  • A)An der Waffe montierter Zielscheinwerfer
  • B)Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen
  • C)Infrarot-Nachtzielgeräten
Erklärung

Zielscheinwerfer beleuchten das Ziel; dabei ist unerheblich, ob das Licht sichtbar oder infrarot ist. Nachtzielgeräte mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung sind ebenfalls verboten. Leuchtpunktvisiere sind davon nicht umfasst.

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