Kurze Antwort
Der Umgang mit an Schusswaffen montierten Zielscheinwerfern und Infrarot-Nachtzielgeräten ist verboten.
Zielscheinwerfer beleuchten das Ziel; dabei ist unerheblich, ob das Licht sichtbar oder infrarot ist. Nachtzielgeräte mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung sind ebenfalls verboten. Leuchtpunktvisiere sind davon nicht umfasst.
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