HessenSG4: RechtHES-HE4-329-2023

Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: mit Bauart zugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

  • A)nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).
  • B)mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
  • C)mit Bauart zugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
  • D)mit Waffen, die über glatte Läufe verfügen und zum Verschießen von Randfeuer-Schrotpatronen geeignet sind, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

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