Kurze Antwort
Noch nicht verendetes, vom Hund apportiertes Federwild wird durch einen kräftigen Schlag auf den Kopf getötet.
Der Kopfschlag mit einem Stock erlöst das Federwild sicher und tierschutzgerecht. Abfedern hat aus Tierschutzgründen zu unterbleiben; ein Fangschuss ist hierfür nicht vorgesehen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.