Kurze Antwort
Die Mehrladeeinrichtung einer Repetierbüchse darf auf dem Schießstand mit einer Patrone geladen werden.
Auf dem Schießstand, ausgenommen im Schießkino, ist die Mehrladeeinrichtung einer Repetierbüchse auf eine Patrone zu begrenzen. Dadurch werden unnötige Gefährdungen und Fehlbedienungen vermieden.
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