Kurze Antwort
Nein, Spaziergänger müssen ihre Hunde im Revier nach den jagdrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht angeleint führen.
Ein freilaufender Hund ist nicht automatisch wildernd, sofern er sich im Einwirkungsbereich seines Halters befindet. Eine Anleinpflicht kann sich jedoch aus anderen Vorschriften, etwa während der Setz- und Brutzeit, ergeben.
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