HessenSG4: RechtHES-HE4-193-2023

Müssen Spaziergänger im Revier ihre Hunde gemäß den jagdrechtlichen Vorschriften grundsätzlich angeleint führen?

Kurze Antwort

Nein, Spaziergänger müssen ihre Hunde im Revier nach den jagdrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht angeleint führen.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nein, Anleinzwang gilt nur abseits von öffentlich zugänglichen Wegen
Erklärung

Ein freilaufender Hund ist nicht automatisch wildernd, sofern er sich im Einwirkungsbereich seines Halters befindet. Eine Anleinpflicht kann sich jedoch aus anderen Vorschriften, etwa während der Setz- und Brutzeit, ergeben.

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