HessenSG4: RechtHES-HE4-178-2023

Muss dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: dem Revierinhaber muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen.

  • A)dies ist nur in Ausnahmefällen notwendig
  • B)er muss als Pächter einen brauchbaren Jagdhund besitzen
  • C)dem Revierinhaber muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen

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