HessenSG4: RechtHES-HE4-138-2023

Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Abschussliste eingetragen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)nein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
  • B)ja
  • C)ja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden

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