HessenSG4: RechtHES-HE4-215-2023

Muss ein durch einen Steinmarder an einem Haushuhnbestand angerichteter Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

Kurze Antwort

Nein, ein durch einen Steinmarder an einem Haushuhnbestand verursachter Schaden muss nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht ersetzt werden.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht umfasst grundsätzlich Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen. Der Steinmarder gehört nicht dazu.

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