Kurze Antwort
Nein, ein durch einen Steinmarder an einem Haushuhnbestand verursachter Schaden muss nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht ersetzt werden.
Die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht umfasst grundsätzlich Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen. Der Steinmarder gehört nicht dazu.
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