HessenSG4: RechtHES-HE4-430-2023

Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur, wenn das Perückengeweih bereits deutlich gewuchert hat und offensichtlich seit mehreren Jahren nicht gefegt wurde

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih… | Jägerprüfung Hessen – GrünesAbi | GrünesAbi