Kurze Antwort
Nach dem Bundesjagdgesetz sind Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen zu ersetzen.
§ 29 BJagdG nennt diese Wildarten ausdrücklich als ersatzpflichtige Schadensverursacher. Die Länder können die Ersatzpflicht auf weitere Wildarten ausdehnen.
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