HessenSG4: RechtHES-HE4-220-2023

Nach dem Bundesjagdgesetz müssen Schäden ersetzt werden, die von folgenden Wildarten verursacht worden sind:

Kurze Antwort

Nach dem Bundesjagdgesetz sind Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen zu ersetzen.

  • A)Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen
  • B)Schwarzwild, Wildkaninchen und Rebhühnern
  • C)Rotwild, Hasen und Fasanen
Erklärung

§ 29 BJagdG nennt diese Wildarten ausdrücklich als ersatzpflichtige Schadensverursacher. Die Länder können die Ersatzpflicht auf weitere Wildarten ausdehnen.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten