HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-290-2023

Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwildes stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung.

  • A)Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung
  • B)Sie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn
  • C)als „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt

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