Kurze Antwort
Ja, der durch Schwarzwild an gerodeten, aber noch nicht eingeernteten Kartoffeln verursachte Schaden ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
Gerodete Kartoffeln gelten als getrennte, aber noch nicht eingeerntete Erzeugnisse. Wildschäden an solchen Erzeugnissen sind gemäß § 31 BJagdG ersatzpflichtig.
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