HessenSG4: RechtHES-HE4-216-2023

Schwarzwild hat an gerodeten Kartoffeln Schaden verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

Kurze Antwort

Ja, der durch Schwarzwild an gerodeten, aber noch nicht eingeernteten Kartoffeln verursachte Schaden ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Gerodete Kartoffeln gelten als getrennte, aber noch nicht eingeerntete Erzeugnisse. Wildschäden an solchen Erzeugnissen sind gemäß § 31 BJagdG ersatzpflichtig.

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