Kurze Antwort
Sie handelten in Putativnotwehr, da Sie irrtümlich von einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff ausgingen.
Bei Filmaufnahmen lag tatsächlich kein rechtswidriger Angriff vor. Sie nahmen jedoch aufgrund der Umstände einen solchen Angriff an; diese irrige Annahme wird als Putativnotwehr bezeichnet.
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