HessenSG4: RechtHES-HE4-506-2023

Sie beobachten wie jemand mit einer Schusswaffe bedroht wird. Sie greifen mit Ihrer Schusswaffe ein. Dabei wird der Angreifer verletzt. Es stellt sich hinterher heraus, dass kein rechtswidriger Angriff vorlag, weil es sich um Filmaufnahmen handelte. Sie handelten in…

Kurze Antwort

Sie handelten in Putativnotwehr, da Sie irrtümlich von einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff ausgingen.

  • A)Putativnotwehr (scheinbare Notwehr)
  • B)Notstand
  • C)Notwehrexzess
Erklärung

Bei Filmaufnahmen lag tatsächlich kein rechtswidriger Angriff vor. Sie nahmen jedoch aufgrund der Umstände einen solchen Angriff an; diese irrige Annahme wird als Putativnotwehr bezeichnet.

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