Kurze Antwort
Nein, für den Erwerb oder Besitz des Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Einsteckläufe gelten als erlaubnisfrei, sofern sie für eine bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragene Waffe bestimmt sind. Eine zusätzliche Ausstellung oder Eintragung in die Waffenbesitzkarte ist daher nicht erforderlich.
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