HessenSG4: RechtHES-HE4-348-2023

Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?

Kurze Antwort

Nein, für den Erwerb oder Besitz des Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Einsteckläufe gelten als erlaubnisfrei, sofern sie für eine bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragene Waffe bestimmt sind. Eine zusätzliche Ausstellung oder Eintragung in die Waffenbesitzkarte ist daher nicht erforderlich.

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