HessenSG4: RechtHES-HE4-454-2023

Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?

Kurze Antwort

Nein, für den Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für den eingetragenen Drilling ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Einsteckläufe für eine bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragene Langwaffe dürfen erlaubnisfrei erworben und besessen werden. Eine zusätzliche Ausstellung oder Eintragung in die Waffenbesitzkarte ist daher nicht erforderlich.

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