Kurze Antwort
Nein, für den Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für den eingetragenen Drilling ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Einsteckläufe für eine bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragene Langwaffe dürfen erlaubnisfrei erworben und besessen werden. Eine zusätzliche Ausstellung oder Eintragung in die Waffenbesitzkarte ist daher nicht erforderlich.
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