HessenSG4: RechtHES-HE4-365-2023

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt.

  • A)ja, die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt
  • B)als Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis
  • C)ja, wenn das Kaliber größer als 7,65 mm ist

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