HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-236-2023

Sie erlegen ein Stück Rehwild mit einem stark verschmutzten Spiegel. Ist dies ein „besonderes Merkmal“ im Sinne der Fleischhygienevorschriften?

Kurze Antwort

Ja, ein stark verschmutzter Spiegel gilt als bedenkliches Merkmal im Sinne der Fleischhygienevorschriften.

  • A)nein
  • B)nur bei Vorliegen noch anderer Störungen des Allgemeinbefindens
  • C)ja
Erklärung

Ein verschmutzter Spiegel weist typischerweise auf Durchfall hin und kann damit ein Hinweis auf Erkrankungen oder starken Wurmbefall sein. Bedenkliche Merkmale erfordern erhöhte Aufmerksamkeit und können eine amtliche Fleischuntersuchung nötig machen.

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