HessenSG4: RechtHES-HE4-264-2023

Sie erwerben eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Welche Angaben hat der Waffenhändler in Ihre „grüne Waffenbesitzkarte“ einzutragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Seriennummer, Tag des Überlassens und den Überlasser.

  • A)meine Adresse und die Nummer meines Personalausweises.
  • B)Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Seriennummer, Tag des Überlassens und den Überlasser.
  • C)Waffenmodell, Kaliber und Bauartzulassung.

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