HessenSG4: RechtHES-HE4-325-2023

Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.

  • A)Waffe nach Erwerb sofort bei der Behörde anmelden und sie originalverpackt mit WBK dort vorlegen.
  • B)Waffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen.
  • C)Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.

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