HessenSG4: RechtHES-HE4-313-2023

Sie fahren in Urlaub und lassen Ihre Schusswaffen zu Hause, diese sind folgendermaßen aufzubewahren...

Kurze Antwort

Richtig ist: in einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.

  • A)versteckt, an einem anderen Ort als üblich.
  • B)nur bei der Erlaubnisbehörde.
  • C)in einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.

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