Kurze Antwort
Ja, den schwer verletzten und abgekommenen Hirsch dürfen Sie zur Vermeidung vermeidbarer Schmerzen ohne Weiteres erlegen.
Schwerkrankes Wild ist unverzüglich zu erlegen, auch wenn die Jagdzeit bereits abgelaufen oder der Abschussplan erfüllt ist. Eine vorherige Genehmigung der Jagdbehörde ist hierfür nicht erforderlich.
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