HessenSG4: RechtHES-HE4-129-2023

Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Rothirsch der Klasse I frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Hirsch der Klasse III, der zusätzlich noch eine schwere Laufverletzung aufweist. Dürfen Sie ihn erlegen?

Kurze Antwort

Ja, den schwer verletzten und abgekommenen Hirsch dürfen Sie zur Vermeidung vermeidbarer Schmerzen ohne Weiteres erlegen.

  • A)ja, ohne weiteres
  • B)nein
  • C)nur mit zuvor erfolgter entsprechender Genehmigung der Jagdbehörde
Erklärung

Schwerkrankes Wild ist unverzüglich zu erlegen, auch wenn die Jagdzeit bereits abgelaufen oder der Abschussplan erfüllt ist. Eine vorherige Genehmigung der Jagdbehörde ist hierfür nicht erforderlich.

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