HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-335-2023

Sie haben ein Stück Rehwild erlegt und stellen beim Aus-der-Decke-schlagen Befall mit Hautdasseln fest. Das Wildbret ist

Kurze Antwort

Das Wildbret ist nach dem Entfernen der Hautdassellarven und der dadurch zerstörten Gewebeteile genusstauglich.

  • A)uneingeschränkt genusstauglich
  • B)nach Entfernen der Larven und der zerstörten Teile genusstauglich
  • C)genussuntauglich
Erklärung

Hautdasseln sitzen vor allem in der Haut und Unterhaut. Befallene beziehungsweise entzündlich veränderte Teile müssen vollständig entfernt werden; das übrige Wildbret kann verwertet werden.

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