HessenSG4: RechtHES-HE4-229-2023

Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen.

  • A)Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen
  • B)Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen
  • C)Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens, noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen, kann aber zivilrechtlich geahndet werden

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