HessenSG4: RechtHES-HE4-510-2023

Sie haben in ihrer WBK einen Voreintrag für einen Revolver .38 Spezial. Ihr Waffenhändler bietet Ihnen zu einem sehr günstigen Preis ein Sondermodell .357 Mag. an. Dürfen Sie diesen erwerben?

Kurze Antwort

Nein, Sie dürfen den Revolver .357 Magnum nicht erwerben, weil Ihr Voreintrag nur für einen Revolver im Kaliber .38 Special gilt.

  • A)ja, der Durchmesser (das Kaliber) ist ja gleich.
  • B)nein, die Magnum-Patrone ist länger.
  • C)nein, weil Sie keinen entsprechenden Voreintrag haben.
Erklärung

Der Voreintrag berechtigt ausschließlich zum Erwerb der darin genannten Waffe und des angegebenen Kalibers. Für den Revolver .357 Magnum benötigen Sie einen entsprechenden Voreintrag.

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