Kurze Antwort
Ja, der Rehbock muss einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.
Ein offener Knochenbruch, der nicht unmittelbar mit dem Erlegen zusammenhängt, ist ein bedenkliches Merkmal. Der gesamte Wildkörper einschließlich des Aufbruchs ist der amtlichen Untersuchung bereitzustellen.
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