HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-444-2023

Sie wollen einen Zwinger, in dem ein Vorstehhund mit einer Widerristhöhe von über 50 bis 65 cm (DD, DK oder DL) gehalten wird, zusätzlich als Zuchtzwinger nutzen. Um wie viel m² nutzbare Bodenfläche muss der Zwinger mindestens größer als bei Alleinhaltung sein?

Kurze Antwort

Der Zwinger muss bei einem Vorstehhund mit über 50 bis 65 cm Widerristhöhe mindestens um 8 m² nutzbare Bodenfläche größer sein.

  • A)um 12 m²
  • B)um 6 m²
  • C)um 8 m²
Erklärung

Für einen Hund dieser Widerristhöhe sind bei Alleinhaltung mindestens 8 m² vorgeschrieben. Bei einer Hündin mit Welpen ist die doppelte Bodenfläche erforderlich, also insgesamt 16 m² und damit 8 m² zusätzlich.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten