Kurze Antwort
Der Zwinger muss bei einem Vorstehhund mit über 50 bis 65 cm Widerristhöhe mindestens um 8 m² nutzbare Bodenfläche größer sein.
Für einen Hund dieser Widerristhöhe sind bei Alleinhaltung mindestens 8 m² vorgeschrieben. Bei einer Hündin mit Welpen ist die doppelte Bodenfläche erforderlich, also insgesamt 16 m² und damit 8 m² zusätzlich.
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