HessenSG4: RechtHES-HE4-57-2023

Sind Pächter von Grundflächen, die in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, per Gesetz mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?

Kurze Antwort

Nein, Pächter von Grundflächen sind mit diesen Flächen nicht per Gesetz Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind ausschließlich die Eigentümer bejagbarer Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Pacht einer Fläche begründet keine Mitgliedschaft.

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