Kurze Antwort
Nein, Pächter von Grundflächen sind mit diesen Flächen nicht per Gesetz Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind ausschließlich die Eigentümer bejagbarer Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Pacht einer Fläche begründet keine Mitgliedschaft.
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