HessenSG4: RechtHES-HE4-191-2023

Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins sind Sie nicht jagdschutzberechtigt.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe
Erklärung

Sie sind lediglich Jagdgast und dürfen keine Jagdschutzaufgaben wahrnehmen. Jagdschutzberechtigt sind insbesondere Jagdausübungsberechtigte, bestätigte Jagdaufseher sowie zuständige staatliche Stellen.

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