Kurze Antwort
Als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins sind Sie nicht jagdschutzberechtigt.
Sie sind lediglich Jagdgast und dürfen keine Jagdschutzaufgaben wahrnehmen. Jagdschutzberechtigt sind insbesondere Jagdausübungsberechtigte, bestätigte Jagdaufseher sowie zuständige staatliche Stellen.
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