HessenSG4: RechtHES-HE4-323-2023

Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
  • B)ja.
  • C)nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.

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