HessenSG4: RechtHES-HE4-487-2023

Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, soweit es die Umstände erlauben.

  • A)ja, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch
  • B)ja, soweit es die Umstände erlauben
  • C)nein

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