HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-436-2023

Spaziergänger haben im Frühjahr Weidenkätzchenzweige abgeschnitten. Ist das erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja in der Menge eines Handstraußes.

  • A)Ja mit Genehmigung des Grundeigentümers
  • B)Ja in der Menge eines Handstraußes
  • C)Nein, nicht im Frühjahr

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