HessenSG4: RechtHES-HE4-465-2023

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?

Kurze Antwort

Eine erlaubnispflichtige Schusswaffe dürfen Sie nach dem Erwerb im Ausland nur mit einer zuvor erteilten Verbringungserlaubnis nach Deutschland einführen.

  • A)nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin
  • B)nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin
  • C)nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin
Erklärung

Die Erlaubnis muss von der zuständigen deutschen Waffenbehörde vor dem Verbringen ins Bundesgebiet ausgestellt werden. Eine Waffenbesitzkarte mit Voreintrag oder ein Europäischer Feuerwaffenpass genügt dafür nicht.

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