Kurze Antwort
Eine erlaubnispflichtige Schusswaffe dürfen Sie nach dem Erwerb im Ausland nur mit einer zuvor erteilten Verbringungserlaubnis nach Deutschland einführen.
Die Erlaubnis muss von der zuständigen deutschen Waffenbehörde vor dem Verbringen ins Bundesgebiet ausgestellt werden. Eine Waffenbesitzkarte mit Voreintrag oder ein Europäischer Feuerwaffenpass genügt dafür nicht.
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